- Ergehen
- Befinden
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er|ge|hen [ɛɐ̯'ge:ən], erging, ergangen:1. <itr.; ist (geh.) (von amtlicher Stelle) erlassen, verfügt, verordnet werden:eine Anweisung ist ergangen; ein [gerichtliches] Urteil ergehen lassen.2. ☆ etwas über sich ergehen lassen: etwas geduldig mit sich geschehen lassen:sie musste eine schmerzhafte Untersuchung über sich ergehen lassen.3. <itr.; ist (jmdm.) als eine bestimmte Erfahrung zuteilwerden:es wird uns dort nicht besser ergehen als den anderen.4. <+ sich> sich in einer als langatmig empfundenen Weise über etwas verbreiten:er hat sich in langen Reden über diese Sache ergangen.Syn.: sich ↑ ausbreiten, sich ↑ auslassen, sich ↑ äußern, ↑ reden, seine Meinung kundtun, ↑ sprechen.* * *
er|ge|hen 〈V. 145〉I 〈V. intr.; ist; persönl.〉 ausgehen (Gebot), erlassen werden (Gesetz) ● \ergehen lassen erlassen, ausgeben ● einen Befehl \ergehen lassen (an); die Aufforderung erging an ihn, sich am andern Tag dort einzufinden; es erging ein Gebot an alle, dass ...; Gnade für Recht \ergehen lassen walten lassen, jmdn. nicht bestrafen, jmdn. begnadigen, jmdm. verzeihen; etwas über sich \ergehen lassen mit sich geschehen lassen, geduldig ertragen, widerspruchslos hinnehmen; eine Rede über sich \ergehen lassen gelangweilt anhörenII 〈V. intr.; ist; unpersönl.〉 es ergeht mir gut, schlecht es geht mir, ich befinde mich gut, schlecht; es wird dir schlecht \ergehen wenn ... ● wie wird es dir dort \ergehen? was wird mit dir dort geschehen?III 〈V. refl.; hat〉 sich an der Luft \ergehen 〈geh.〉 im Freien hin u. her gehen u. die frische Luft genießen, einen Spaziergang machen; sich in etwas \ergehen etwas in übertriebener Weise tun; sich in Klagen \ergehen unablässig, leidenschaftlich klagen; sie erging sich in Lobeshymnen über ihn, über sein Verhalten sie lobte ihn, sein V. überschwänglich; sich in Schilderungen einer Sache \ergehen eine S. bewegt, sehr ausführlich schildern; sich in Schmähungen gegen jmdn. \ergehen jmdn. heftig schmähen; sich in Vermutungen \ergehen alles Mögliche vermuten; sich über ein Thema \ergehen über ein Thema sehr ausführlich, weitschweifig sprechen* * *
er|ge|hen <unr. V.> [mhd. ergān, ergēn = geschehen, sich vollenden, ahd. irgān = ausgehen, ereignen]:1. <ist> (geh.) [offiziell] erlassen, an jmdn. gerichtet werden:ein neues Gesetz ist ergangen;an den Gelehrten erging ein Ruf in die USA.2. <unpers.; ist jmdm. in bestimmter Weise geschehen, widerfahren:es ist ihr dort schlecht ergangen;<subst.:> sich nach jmds. Ergehen (Los, Befinden) erkundigen;☆ etw. über sich e. lassen ([geduldig] hinnehmen, mit sich geschehen lassen: sie lässt alles ruhig, teilnahmslos über sich e.)3. <e. + sich; hat> sich langatmig (in Worten od. Gedanken) mit etw. beschäftigen; sich über etw. verbreiten, umständlich äußern:sich in Vermutungen, Dankesworten e.;(oft abwertend:) man erging sich in langen Reden.die Damen ergingen sich im Park.* * *
er|ge|hen <unr. V.> [mhd. ergān, ergēn = geschehen, sich vollenden, ahd. irgān = ausgehen, ereignen]: 1. (geh.) [offiziell] erlassen, an jmdn. gerichtet werden <ist>: ein neues Gesetz ist ergangen; an den Gelehrten erging ein Ruf in die USA; es ist eine Anordnung ergangen, dass ... 2. <unpers.> jmdm. in bestimmter Weise geschehen, widerfahren <ist>: es ist ihm dort schlecht ergangen; mir ergeht es wie dir; <subst.:> sich nach jmds. Ergehen (Los, Befinden) erkundigen; *etw. über sich e. lassen ([geduldig] hinnehmen, mit sich geschehen lassen): ich habe eine Untersuchung, Vorwürfe über mich e. lassen müssen; er lässt alles ruhig, teilnahmslos über sich e. 3. <e. + sich> sich langatmig (in Worten od. Gedanken) mit etw. beschäftigen; sich über etw. verbreiten, umständlich äußern <hat>: sich in Vermutungen, Dankesworten, Lobreden, Schmähungen gegen seinen Nachbarn e.; Wir hatten uns ... über den Widerspruch ergangen (Th. Mann, Krull 407); (oft abwertend:) man erging sich in langen Reden. 4. <e. + sich> (geh.) an einem Ort spazieren gehen, lustwandeln <hat>: die Damen ergingen sich im Park.
Universal-Lexikon. 2012.